Strafrecht

Ein Straf- bzw. Ermittlungsverfahren stellt für den Betroffenen stets eine enorme Belastung dar. Die Ungewissheit über den Ausganges eines solchen Verfahrens kann erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen bei dem Beschuldigten auslösen, können doch auch einschneidende Folgen für das zukünftige Leben und Beruf die Folge sein.

Am Anfang eines jeden strafrechtlichen Mandates steht zunächst einmal die Informationsgewinnung, auch mittels Einsicht in die  Ermittlungsakte bei Staatsanwaltschaft / Gericht.

Nach der ersten Auswertung der Ergebnisse erfolgt eine umfangreiche Besprechung. Hierbei erfährt der Mandant erste Einschätzungen und die Möglichkeiten effektiver Verteidigung im Verfahren. Soweit möglich, ist das erste Ziel die Einstellung im Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung. In anderen Fällen, in denen eine Gerichtsverhandlung unvermeidlich ist, begleite ich Sie selbstverständlich und trete für Ihre Interessen vor Gericht ein. Auch bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung kann eine Verteidigung im Rahmen der Strafvollstreckung sinnvoll sein. Häufig wissen Verurteilte nicht, wie sie sich nach der Rechtskraft eines Urteils verhalten sollen, was auf sie zukommt, welche Möglichkeiten und Rechte bestehen. Im Bedarfsfall berate ich Sie auch hierzu gerne.